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Chiropraktische Leistungen
annerkannt
Die chiropraktischen Leistungen
werden aus der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt.
Es braucht deshalb auch keine ärztliche Ueberweisung
(ausser man gehört einem Hausarzt- oder HMO-Modell
an).
Seit der Teilrevision des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
1964, gelten die Leistungen der Chiropraktoren als Pflichtleistungen
von Medizinalpersonen. Die Kostenübernahme chiropraktischer
Leistungen wird in folgenden Bundesgesetzen geregelt:
- Krankenversicherungsgesetz
(KVG)
- Unfallversicherungsgesetz
(UVG)
- Militärversicherungsgesetz(MVG)
- Strahlenschutzgesetz(StSG)
Bei Fragen bezüglich der
Leistungsverrechnung steht unser Team
für Sie jederzeit zur Verfügung. Zögern
Sie nicht mit uns in Kontakt
zu treten.
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