Praxis Dr. Stefan Streit  
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Chiropraktische Leistungen annerkannt

Die chiropraktischen Leistungen werden aus der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt. Es braucht deshalb auch keine ärztliche Ueberweisung (ausser man gehört einem Hausarzt- oder HMO-Modell an).

Seit der Teilrevision des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes 1964, gelten die Leistungen der Chiropraktoren als Pflichtleistungen von Medizinalpersonen. Die Kostenübernahme chiropraktischer Leistungen wird in folgenden Bundesgesetzen geregelt:

 

  • Krankenversicherungsgesetz (KVG)
  • Unfallversicherungsgesetz (UVG)
  • Militärversicherungsgesetz(MVG)
  • Strahlenschutzgesetz(StSG)

Bei Fragen bezüglich der Leistungsverrechnung steht unser Team für Sie jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.