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Gesetzliche Grundlagen
In der Schweiz ist die
Gesetzgebung im Gesundheitswesen föderalistisch
aufgebaut, das heisst, dass die Kantone die Befugnisse
regeln. Demzufolge werden auch die entsprechenden
Verordnungen für die Chiropraktik auf kantonaler
Ebene geregelt.
Die Kostenübernahme
hingegen wird auf Bundesebene geregelt. Dies gilt
für folgende Gesetze:
Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Militärversicherungsgesetz (MVG)
Strahlenschutzgesetz (StSG)
Als 1964 das alte Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
von 1911 revidiert wird, werden chiropraktische
Behandlungen erstmals als gesetzliche Leistungen
von Medizinalpersonen anerkannt.
Geplant und politisch unbestritten
ist die Aufnahme der Chiropraktik als fünften
Medizinalberuf (neben Aerzten, Zahnärzten,
Veterinären und Apothekern) ins Medizinalberufegesetz
MedBG.
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