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Gesetzliche Grundlagen

In der Schweiz ist die Gesetzgebung im Gesundheitswesen föderalistisch aufgebaut, das heisst, dass die Kantone die Befugnisse regeln. Demzufolge werden auch die entsprechenden Verordnungen für die Chiropraktik auf kantonaler Ebene geregelt.

Die Kostenübernahme hingegen wird auf Bundesebene geregelt. Dies gilt für folgende Gesetze:

 

  • Krankenversicherungsgesetz (KVG)

  • Unfallversicherungsgesetz (UVG)

  • Militärversicherungsgesetz (MVG)

  • Strahlenschutzgesetz (StSG)



Als 1964 das alte Kranken- und Unfallversicherungsgesetz von 1911 revidiert wird, werden chiropraktische Behandlungen erstmals als gesetzliche Leistungen von Medizinalpersonen anerkannt.


Geplant und politisch unbestritten ist die Aufnahme der Chiropraktik als fünften Medizinalberuf (neben Aerzten, Zahnärzten, Veterinären und Apothekern) ins Medizinalberufegesetz MedBG.